Nach § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Schulen verpflichtet, in Hygieneplänen innerschulische Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen. Mit dem Hygieneplan wird der Zweck verfolgt, Infektionsrisiken in der Schule zu minimieren. Der Schulhygieneplan am Max-Planck-Gymnasium richtet sich dabei nach den Vorgaben des Landes NRW und des städtischen Gesundheitsamts der Stadt Gelsenkirchen.